Meilensteine

2017

Erneute Kontaktaufnahme mit den Vorsitzenden des ÖFKG (EBERHART / TOMAN)
Neuerliche Konstituierung des Dachverbandes

2016

Neugründung des Dachverbandes

2009

Am 1. Juli trat das Musiktherapiegesetz in Kraft und ist somit das erste Berufsgesetz in Europa eines der kunsttherapeutischen Verfahren.

2008

18. November:

Telefonat „Bildungsorganisation der Kunsttherapien“ – Fragen und Antworten: Frau Dr. WENDA (BMGFJ) mit Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER (Dachverband)

08. November:

Informationsveranstaltung: BMGFJ (Fr. Dr. WENDA), „Zuweisung von Klientel“ Auszug aus dem Vortrag und aus dem Stenogramm durch Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER (Dachverband)

27. Mai:

Parlamentskorrespondenz Nr. 490, mit der Ankündigung: Erstmals berufsrechtliche Absicherung für MusiktheraupeutInnen

2006

21. Dezember:

Stellungnahme der rechtlichen Situation der Kunst-Therapien in Österreich durch das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen durch Hr. Dr. KIEREIN.

13. Februar:

Im Zuge des Gesprächs zwischen der Abgeordneten zum Nationalrat Frau SCHIEFERMAYER und Mag. art. Harald FRITZ-IPSMILLER im Österreichischen Parlament kam es zu folgender Schlussfolgerung: „Wir werden uns mit Dr. Kierein treffen, sodaß dieser spürt, daß von parlamentarischer Seite die Befürwortung da ist. Es soll nicht sein, daß jemand in der Grauzone ist. Es gibt durchaus großes Verständnis!“.

2004

19. November:

Konstituierende Generalversammlung: Gespräche des Vorstandes des Dachverbandes mit Vorstandsmitglieder des Berufsverbandes der Musiktherapie und Schulleiter der beiden Musiktherapie-Ausbildungsstätten hatten den Zweck die Bestrebungen zu einem Berufsgesetz zu synchronisieren.

02. August:

Gründung des Dachverbandes A.BOAT

2000

In den frühen 2000er Jahren setzte sich in der Musiktherapie die Absicht durch, sich nicht in die Psychotherapien einzuordnen, sondern ein eigenständiger Gesundheitsberuf neben den anderen bereits gesetzlich positionierten Gesundheitsberufen zu werden. Berufsverbände anderer Verfahren der Kunsttherapie hatten die selbe Zielsetzung, wie die große Schwester, die Musiktherapie.

1998

20. März:

Telefonat mit Dr. jur. KIEREIN (Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) und Mag. art. Harald Fritz (OEBK) mit der Schlussfolgerung: “ Alle an einen Tisch zusammenzubringen und eine erste Überlegung für ein Berufsbild und für eine Berufsbezeichnung sollte zusammengestellt und geschickt werden. Wichtig ist, dass es zur medizinischen und therapeutischen Behandlung dazugestellt werden kann.“


20. März:

Telefonat mit Dr. jur. HOELLINGER (Österreichische Wirtschaftskammer) und Mag. art. Harald FRITZ (OEBK) mit der Schlussfolgerung: “ Auf jeden Fall sind Psycho-, Ergo-, Logo- und Physiotherapie gesetzlich geregelt. Wenn darin eine Lücke gefunden werden kann, dann wird es eine freie Tätigkeit sein. Wenn man zwischen diesen Berufsbildern eine Lücke findet und sagt, da nisten wir uns ein, dann steht es frei, Ausbildungen, Fort- und Weiterbildungen anzubieten“. 

1990

In den frühen 1990er Jahren starteten die ersten Lehrgänge anderer Verfahren der Kunsttherapie. Ebenso wurden Berufsverbände nach und nach organisiert und verfolgten den selben Zweck einer Gesetzgebung. Profilierung der diversen Ansätze im kunsttherapeutischen Bereich und Profilierung zu anderen Verfahren im Gesundheitswesen war Thema der Bildungsbetriebe und Berufsverbände.

1950

In den späten 1950er Jahren startete die Musiktherapie als erstes kunsttherapeutische Verfahren mit einem Lehrgang und es gelang MusiktherapeutInnen den ersten Berufsverband zum Zwecke der Legalisierung dieses therapeutischen Verfahrens zu organisieren.